Der
Bodenwert
ist
hier als der Wert des unbebauten Grundstückes definiert.
Der Bodenwert wird hier ermittelt durch Multiplikation der Grundstücksgröße
in m2 mit dem Preis pro m2. Für die
Ermittlung dieses Preises können Kaufpreis-Sammlung und Boden-Richtwerte des
Gutachter-Ausschusses herangezogen werden.
·
Grundstücksgröße
in
m2 (Bauland) : Größe des Grundstückes insgesamt, wenn keine Aufteilung in
"Vorderland" = Bauland und "Hinterland" vorgenommen werden
soll.
·
Preis pro m2
(Bauland): Eingabe des Bauland-Preises
, wenn ein separates
"Hinterland" ausgewiesen wird, betrifft dieser Wert nur den
Quadratmeter-Preis des Baulandes.
·
Grundstücks-Größe
in m2 (Hinterland
): Falls sich das zu
bewertende Grundstück aus einem bebaubaren Teil und einem wesentlichen Anteil
nicht bebaubaren Grundstücks zusammensetzt, kann eine Aufteilung in Bauland und
Hinterland vorgenommen werden. In
diesem Fall wird hier der Teil des "Hinterlandes" eingegeben.
Größe "Bauland" und "Hinterland" zusammen ergeben
die gesamte Grundstücksgröße, wie sich sich aus dem Grundbuch-Eintrag ergibt.
·
Preis pro m2
(Hinterland): Hier erfolgt die Eingabe des Quadratmeter-Preises für den nicht
bebaubaren Teil des Grundstückes. Der
Preis pro m2 Hinterland wird i.d.R. wesentlich niedriger liegen als für Bauland
·
Außenanlagen:
Der Wert der Außenanlagen
wird
wie in der Eingabemaske angegeben (Standard-Konfiguration = Zeitwert)
eingegeben. Der Wert der Außenanlagen
wird bei der Berechnung des Sachwertes einbezogen.
Die
Erfassung der Daten zum Ertragswert
erfolgt
auf dem Bildschirm mit dem Karteireiter „Ertragswert“. Die Eingaben zum
Ertragswert erfolgen getrennt nach Wohnteil und Gewerbeteil des Anwesens, sofern
vorhanden. Bei Vorliegen mehrerer
Wohneinheiten, evtl. verteilt auf mehrere Gebäude, werden die gesamten
Einnahmen aus Wohnungen separat im Beschreibungstext dargestellt.
In dieser Aufstellung sollen auch die jeweiligen Wohnflächen enthalten
sein, so daß sich daraus die Summe der Wohnfläche und die durchschnittlichen
Mieteinnahmen pro Quadratmeter errechnen lassen.
·
Wohnfläche
gesamt
in m2. Diese Zahl umfaßt die
gesamte Wohnfläche auf dem gesamten Anwesen.
·
Erzielbare
Kaltmiete
pro
m2 Wohnfläche. Hier wird die
durchschnittliche Quadratmeter-Miete pro Monat eingetragen (Rohertrag), die bei
ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung nachhaltig erzielbar
ist. Die Vorauszahlungen von Mietern
für Umlagen werden hier nicht erfaßt. Diese
Kaltmiete soll sich auch an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren, die
im Mietspiegel aufgeführt sind.
·
Monatliche
Mieteinnahmen
aus
Garagen oder sonstigen Einnahmen. Eingegeben
werden die Nebeneinnahmen, die neben der Kaltmiete erzielt werden (z.B.
Einstellplatz, Gartenzuschlag, Möblierungs-Zuschlag etc.)
·
Zahl der
bewerteten Wohnungen. Diese Angabe
dient dazu, mit den nachfolgend erfaßten Verwaltungskostenpauschalen pro
Wohneinheit die Verwaltungskosten zu berechnen.
·
Verwaltungskosten
EUR
pro Einheit. In den WertR91 werden 3
bis 10 v.H. der Bruttomiete als Kosten zur Verwaltung von Grundstück und Gebäude
genannt.
·
Instandhaltungskosten
EUR
pro m2. Hier werden Betriebs- und
Instandhaltungskosten erfaßt. Betriebskosten
werden nur insoweit erfaßt, wie sie vom Eigentümer zu tragen sind und nicht
auf Mieter umgelegt werden.
lnstandhaltungskosten
umfassen Kosten der laufenden Unterhaltung und die Kosten der Erneuerung von
Bauteilen. Gemäß II.BV können für Mietwohnungen abhängig vom Baujahr
Pauschalsätze eingesetzt werden, die Sie zur Auswahl angezeigt bekommen, wenn
Sie in diesem Eingabefeld die Hilfetaste Fl drücken.
Wählen Sie in dem Hilfe-Fenster das zutreffende Baujahr und drücken Sie
dann ENTER.
Es erscheint dann der zutreffenden Sätze im Eingabefeld.
Diese Sätze können Sie manuell überschreiben. Eine manuelle Korrektur
kann in dem Fall erforderlich sein, wenn Zu- oder Abschläge auf Grund
abweichender Ausstattungen erforderlich scheinen.
Beispiel:
Kein
Bad, keine Dusche, minus EUR 0,66
Sammelheizung
vorhanden, plus EUR 0,56
Fernheizung
vorhanden plus EUR 0,38
Maschineller
Aufzug vorhanden plus EUR 0,51
Mieter
trägt Schönheitsreparaturen minus EUR 0,97
(Diese
Angaben sind evtl. überholt. Bitte aktuelle Daten verwenden!)
·
Mietausfallwagnis
.
Diese Eingabe erfolgt, um das Risiko der Ertragsminderung wegen
Mietminderungen, uneinbringlichen Forderungen oder leerstehende Wohnungen zu berücksichtigen.
In den WertR91 werden 2 v.H. für Wohnungen genannt.
Aus
der Eingabe der Wohnfläche in Quadratmetern und der Kaltmiete pro Quadratmeter
und evtl. Garagen-Einnahmen wird der
Bruttoertrag aus \/Vohnungen ermittelt, von dem die Bewirtschaftungskosten
abgesetzt werden. Die
Verwaltungskosten werden mit Hilfe der Pauschale pro Wohneinheit errechnet, die
Instandhaltungskosten werden aus der Multiplikation von Pauschale und der Wohnfläche
ermittelt. Der Abzug wegen des
Mietausfallwagnisses wird mit der eingegebenen Prozentzahl aus dem Bruttoertrag
errechnet. Bruttoertrag abzüglich Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs- und
lnstandhaltungskosten sowie Mietausfallwagnis) ergibt den Netto-Mietertrag, im
Gutachten berechnet auf Jahresbasis.
·
Ertrag aus
Gewerbe-Einheiten: Gewerblich genutzte Fläche.
Eingabe der insgesamt genutzten gewerblichen Fläche in m2.
·
Nettomiete pro
m2 Gewerbefläche: Analog zur Eingabe bei Wohnungen wird hier die
durchschnittlich erzielbare Miete je m2 Nutzfläche pro Monat eingetragen, die
bei einer Normal-Nutzung in der betreffenden Geschäftslage nachhaltig erzielbar
ist. Evtl. kann eine
Mietrichtwert-Karte beim GutachterAusschuß herangezogen werden.
·
Mietausfallwagnis
Gewerbe
in %: Eingabe des kalkulatorischen Ausfallwagnisses, analog zur Eingabe bei
Wohnungen. Als Mietausfallwagnis
wird in den WertR91 für Gewerbeobjekte 4% genannt.
Abhängig von örtlichen und branchenspezifischen Risiken können 3 bis 8
v. H. angesetzt werden.
·
Bewirtschaftungs-
u. Instandhaltungskosten in %: Hier werden Verwaltungs- und Betriebskosten in
einem v.H.-Satz aus den Bruttoeinnahmen angesetzt.
Der
Gewerbe-Bruttoertrag wird aus der Gewerbefläche und der Miete pro Quadratmeter
ermittelt. Dieser Brutto-Gewerbeertrag wird um die manuell einsetzbaren
Bewirtschaftungskosten und um den Anteil des Mietausfall-Wagnisses gemindert.
·
Liegenschafts-Zinssatz
in
Prozent: Der Liegenschafts-Zinssatz wird in der WertV98 definiert als der
Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich
verzinst wird. Die Höhe des
Liegenschafts-Zinssatzes ist abhängig von örtlichen Gegebenheiten und von der
Art der Liegenschaft. Diese
Liegenschafts-Zinssätze werden örtlich von den Gutachterausschüssen auf Grund
der erfaßten Verkäufe ermittelt.
Erläuterung
zur Systematik der Ertragswert-Ermittlung:
Der
Gesamt-Bruttoertrag wird um den angenommenen Anteil der Bodenwertverzinsung
gemindert und der verbleibende Ertrag mit dem Vervielfältigungsfaktor
multipliziert. Nach der Addition des
Bodenwerts ergibt sich der Ertragswert. Sofern
nach Abzug des Bodenertrags-Anteils kein Ertrag für das Gebäude verbleibt,
wird der Bodenwert als Ertragswert angesetzt.
In diesem speziellen Fall ist vom Anwender zu entscheiden, ob evtl.
Freilegungskosten vom Bodenwert abgesetzt werden.
Diese Absetzung von evtl. Freilegungskosten
kann
bei der Schlußkommentierung individuell eingesetzt werden.
Die
Eingaben zum Sachwert erfolgen auf dem Bildschirm mit dem Karteireiter
„Sachwert“. Die Eingaben zum Sachwert
können
für maximal 4 Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden können, separat
erfaßt. Gebäude sind selbständig
nutzbare, überdachte bauliche Anlagen.
Es
können bis zu 4 Gebäudeteile auf dem bewerteten Grundstück berücksichtigt
werden. Füllen Sie nur die Spalten unter „Gebäude 1“ aus, wenn nur ein
einziges Gebäude vorhanden ist und lassen Sie die anderen Spalten leer.
·
Umbauter Raum
m3
/ Grundfläche in m2
Dieses
Feld dient normalerweise der Eingabe des Raum-Inhaltes nach DIN 277 von 1950
(umbauter Raum). Nach WertV98 kann
auch die Fläche als Bezugsgröße verwendet werden.
Wenn dies gewünscht wird, kann in diesem Feld die Wohnfläche eingegeben
werden, sofern im folgenden Feld (Herstellkosten) die Kosten für die gleiche
Bezugsgröße eingegeben wird. Im
Falle der Eingabe der Wohnfläche werden im folgenden Feld die Herstellkosten
pro m2 Wohnfläche eingetragen.
·
Herstellkosten
EUR/m3
oder EUR/m2
Eingetragen
werden die Normalherstellkosten für die Bezugsgröße, die im vorherigen
Eingabefeld gewählt wurde, das sind wahlweise m3 oder m2. Die
Normalherstellkosten können Sie aus dem im Lieferumfang enthaltenen
NHK95-Dokument ersehen. Die Normalherstellkosten für das Jahr 1995 müssen dann
auf den aktuellen Zeitwert umgerechnet werden. Dazu ist es erforderlich, daß
Sie im Menü DATEI / KONFIGURATION den
neuesten Indexwert (Preisindex für das Basisjahr 1995 für den Neubau von
Wohngebäuden insgesamt in Deutschland, mit Umsatzsteuer) eintragen. Die
Umrechnung der NHK95 auf den aktuellen Zeitwert kann im Programm über das Menü
OPTIONEN / NHK ZEITWERT ERMITTELN
erfolgen.
·
Neuwert
besonderer Gebäudeteile
Hier wird der Neuwert für besondere Einrichtungen eingegeben, die in den StandardNormalherstellkosten nicht enthalten sind, z.B. Tiefengründung, Schwimmbad etc.
·
Baujahr
·
Gesamt-Nutzungsdauer
(Gesamt-Lebensdauer).
Die Gesamt-Nutzungsdauer soll als Wert eingegeben werden, der sich aus der
RestNutzungsdauer und dem "Lebensalter" des Gebäudes ergibt.
Aus
Baujahr, Tagesdatum und Gesamt-Nutzungsdauer wird die technische Wertminderung
nach der amtlichen \/Vertminderungs-Tabelle errechnet.
Diese Berechnung erfolgt nach der Ross'schen Formel und kann deshalb auch
mit ungeraden Zahlen eingegeben werden, die in der Tabelle nicht enthalten sind
oder Gesamt-Nutzungsdauer über 1 00 Jahre, z. B. für Denkmals-Gebäude. In der
Angabe zur Gesamt-Nutzungsdauer kann auch die Wirkung einer grundlegenden
Modernisierungs-Maßnahme auf die Verlängerung der Gesamt-Nutzungsdauer berücksichtigt
werden.
Fall-Beispiel:
Ein
Einfamilienhaus soll normalerweise mit 100 Jahren Gesamt-Nutzungsdauer angesetzt
werden. Durch grundlegende
Modernisierung soll im Beispiel eine RestNutzungsdauer von 50 Jahren angesetzt
werden. Bei einem Baujahr 1900 könnte
eine Gesamt-Nutzungsdauer bei der Bewertung im Jahre 1991 von 141 Jahren
eingesetzt werden.
In
der WertV98 wird die Restnutzungsdauer betrachtet.
Um die Berechnung von Ertrags- und Sachwert in Einklang zu bringen, sind
die Daten Baujahr und Gesamtnutzungsdauer bei den Berechnungen erforderlich.
Beim Druck des Gutachtens soll an Stelle der Gesamt-Nutzungsdauer auf die
Rest-Nutzungsdauer abgehoben werden.
·
Wertminderung
Bei
der Neuerstellung eines Gutachtens können Sie den Prozentsatz der Wertminderung
nach der Wertminderungs-Tabelle
gem.
Anlage zu den Wertermittlungs-Richtlinien (entspricht der Ross'schen
Formel nach Ross-Brachmann) mit Klicken auf den Knopf"Afa gern.
Tabelle" für alle Gebäudeteile automatisch errechnen und eintragen
lassen. Wenn der Fall vorliegt, daß
eine abweichende Wertminderung angesetzt werden soll, dann tragen Sie den gewünschten
Wert manuell in diesem Feld ein.
·
Bauschäden
EUR
Hier
werden die geschätzten Kosten für Reparatur-Maßnahmen eingesetzt, die neben
der "normalen" Wertminderung vorliegen.
Baumängel und Bauschäden werden hier gem. WertV98 erfaßt und nach
Erfahrungssätzen angesetzt.
Durch
Multiplikation von Kubatur (m3) oder Fläche (m2) mit den Normalherstellkosten
(m3 oder m2) errechnen sich die Normal-Herstellkosten
.
Zu diesen Herstellkosten werden die Baunebenkosten addiert, ggf. auch
besondere Gebäudeteile (z.B. Tiefengründung, Luftschutzräume, Schwimmbad
etc.).
Die
Baunebenkosten
werden
automatisch ermittelt aus den Architektur-Honoraren in Anlehnung an die
gemittelten Gebühren der HOAI, Zone 111 und Kosten für Fachingenieure, Behörden
etc. von pauschal 5%.
Auf
Grund der Eingaben des Baujahres und der Gesamtnutzungsdauer wird die
Restnutzungsdauer
errechnet.
Falls aufgrund besonderer Umstände eine verminderte Restnutzungsdauer
(irreparable Gebäudeschäden) oder eine erhöhte Restnutzungsdauer
(Renovierungen) vorliegt, soll dies bei der Eingabe der Gesamtnutzungsdauer zu
berücksichtigt werden.
Bei grundlegenden Modernisierungen kann auch ein fiktives Baujahr angenommen werden, das die "Mischung von alter und neuer Bausubstanz berücksichtigt. Als fiktives Baujahr wird ein gewichtetes, mitteres Baujahr ermittelt, das wie folgt"errechnet" wird:
(Baujahr alt * BS% alt) +
(Modernisierungs-Jahr * BS% neu)
-------------------------------------------------------------------------------
= Fiktives Baujahr
BS%
= Bausubstanz Prozentanteil
Aus
dem Baujahr, dem aktuellem Datum und der Nutzungsdauer wird die Abschreibung
nach Tabellenwerten (nach Ross) errechnet. Durch
die Verwendung der Ross'schen Formel sind im Gegensatz zur Tabelle der WertR
auch Nutzungszeiträume über 1 00 Jahren möglich sowie Zwischenwerte, die
nicht in der Tabelle enthalten sind (z.B. 15 Jahre).
Der
Wertminderungs-Prozentsatz kann wahlweise manuell eingegeben werden oder mit
Klicken auf den Knopf "Afa gem.Tabelle" nach der Formel errechnet und
bei den Gebäudeteilen automatisch eingesetzt werden.
Nach
Addition des Zeitwerts der Außenanlagen und des Bodenwerts ergibt sich der
Sachwert. Der Sachwert wird um den
im Feld "Bauschäden" eingetragenen EUR-Wert vermindert.
Der
Schlußkommentar
enthält
die abschließende Bewertung durch den Gutachter. Hier werden in der Regel
Boden- Sach- und Ertragswert kommentiert und in Anbetracht der örtlichen
Marktkenntnis und der allgemeinen Marktlage der endgültige Verkehrswert des
Gutachtens festgelegt.
Für
die Ermittlung des Sachwertes wird der Rauminhalt oder die Fläche des Gebäudes
multipliziert mit den Normalherstellkosten pro m3 oder m2. Die
Normalherstellkosten für 1995 finden Sie in dem im Lieferumfang enthaltenen
Dokument „NHK95“. Dieses Dokument können Sie mit Klicken auf den Knopf
„NHK95
“ aufrufen. In den NHK95
sind die Normalherstellkosten für unterschiedliche Gebäude aufgeführt. Die
NHK sind für die verschiedenen Gebäudearten zusätzlich aufgeteilt in
Altersgruppen mit unterschiedlichem Ausstattungs-Standard. Wählen Sie die
zutreffenden NHK aus. Da sich die NHK auf das Jahr 1995 beziehen, ist die
Hochrechnung mit dem Index der Indexreihe 1995 auf den aktuellen Zeitwert
erforderlich. Diese Hochrechnung kann im Programm mit Klicken auf den Knopf
„NHK 95 umrechnen“ durchgeführt werden.
Ein
objektiver, exakter Wert eines bebauten Grundstückes ist möglicherweise nicht
exakt zu ermitteln, da jedes Grundstück für sich einmalig ist und ein durch
Angebot und Nachfrage bestimmter Preis nur annähernd bestimmbar ist
(Vergleichswert). Die gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen und Richtlinien
geben für die Bewertung von Grundstücken allgemeine Hinweise, die vom
Gutachter zu berücksichtigen sind.
Die
WertV98
ist
nur für die Gutachterausschüsse der Kommunen verbindlich. Sachverständige und
Ersteller von privaten Gutachten sind nicht an diese Vorschriften gebunden. Da
die WertV98 jedoch die „allgemein anerkannten Regeln der
Wertermittlungslehre“ enthält, sollte die WertV98 auch von freien Gutachtern
berücksichtigt werden.
ImmoGutachten
ermöglicht die Erstellung von Gutachten in der Weise, daß der Bodenwert
als
Vergleichswert ermittelt wird, der Ertragswert
im
Splitting-Verfahren und der Sachwert
nach
technischen Kriterien unter Berücksichtigung der amtlichen
Wertminderungs-Tabellen. Die Endergebnisse der Wertermittlung werden bereit auf
der technischen Eingabemaske angezeigt und können als WAS-WENN-Rechnung
variiert werden. Diese WAS-WENN-Rechnung dient der Plausibilitätsprüfung
durch
den Gutachter.
Vergleichswert,
Ertragswert und Sachwert sind in Abhängigkeit von den besonderen Gegebenheiten
der jeweils vorliegenden Bewertung anzusetzen.
Das
Vergleichswert-Verfahren
eignet
sich für die Ermittlung von Bodenwerten und für Eigentumswohnungen.
Der
Ertragswert steht bei der Bewertung von Renditeobjekten im Vordergrund. Das
Sachwert-Verfahren berücksichtigt die Herstellungskosten und ist vor allem dort
anzuwenden, wo nicht der Ertrag im Vordergrund steht, z.B. bei eigenbewohnten Häusern.
Das
Differenzwert-Verfahren
stellt
eine Sonderform für die Bewertung von Gebäudeteilen dar und wird hier nicht
berücksichtigt.
Der
Vergleichswert wird für die Ermittlung des Bodenwertes angesetzt. Die
Ermittlung des Wertes von Eigentumswohnungen kann ebenfalls mittels Anwendung
des Vergleichswert-Verfahrens ermittelt werden.
Der
Ertragswert kann nach unterschiedlichen Verfahren ermittelt werden. Die hauptsächlich
zu nennenden Verfahren sind
·
Splitting-Verfahren
·
Zeitrenten-Verfahren
·
Ertragswert-Verfahren
mit unbegrenzter Nutzungsdauer
In dem Programm ImmoGutachten wird das Splitting-Verfahren angewandt, das allgemein verwendet wird. Beim Splitting-Verfahren wird unterstellt, daß das Gebäude abnutzbar ist, der Grund und Boden jedoch keiner Abnutzung unterliegt und auch bei Zerstörung des Gebäudes seinen Wert erhält.
Deshalb
wird der Ertrag der Liegenschaft gesplittet in den Wert, der dem Gebäude
zugerechnet wird und dem Wert, der auf den Boden entfällt. Der auf den Boden
entfallende Ertragsanteil wird nicht berücksichtigt, der auf das Gebäude
entfallende Ertragsanteil wird mit dem Rentenbarwert-Faktor kapitalisiert. Bei
der Kapitalisierung wird die Restnutzungsdauer des Gebäudes und der
Liegenschafts-Zinssatz
berücksichtigt.
Der
Ertragswert nach dem Splitting-Verfahren ergibt sich wie folgt:
Bodenwert
(als Vergleichswert)
-------------------------------------------------------
Während
es für die Restnutzungsdauer technische Anhaltspunkte gibt, werden
Liegenschafts-Zinssätze mit Hilfe von empirischen Modellen ermittelt. Der
Gutachter kann anhand dieser ermittelten Liegenschafts-Zinssätze den Zinssatz für
die konkrete Bewertung festlegen.
Die
Kapitalisierung erfolgt mit dem Rentenbarwert-Faktor
nach
folgender Formel:
qn
- 1
q=
1+ p/100
n=Restnutzungsdauer
in Jahren
p=Liegenschafts-Zinssatz
Die
Formel berücksichtigt die Gebäude-Nutzungsdauer. Deshalb ist eine
Wertminderung nicht anzusetzen.
Die
Höhe des angesetzten Liegenschafts-Zinssatzes ist von wesentlicher Bedeutung für
die Höhe des Ertragswertes. Der Liegenschafts-Zinssatz
orientiert
sich u.a. an der Risikoklasse des Objektes. der Ertragswert ist umso niedriger,
je risikobehafteter die Ertragsaussichten sind. In § 11 Abs. 1 WertV98 wird der
Liegenschaftszinssatz definiert als Zinssatz, mit dem der Verkehrswert marktüblich
verzinst wird. In den WertR76 ist folgende Tabelle genannt:
5,0%
Mietwohngrundstücke
5,5%
gemischt genutzte Grundstücke
6,0%
überwiegend gemischt genutzte Grundstücke
6,5%
Geschäftsgrundstücke (bis 8% in City-Lagen)
Der
Gutachter-Ausschuß der Stadt Köln hat für 1987 folgende Liegenschafts-Zinssätze
beschlossen:
3,25%
Dreifamilienhäuser
4,0
bis 5,5% Mietwohnhäuser
4,5
bis 5,75% gemischt genutzte Grundstücke
5,75
bis 6,5% gemischt genutzte Grundstücke mit >50% gewerbl.Anteil
7,0%
reine Geschäftsgrundstücke
Berechnungsschema
für den Ertragswert
:
Brutto
Mietertrag aus Wohnungen (Wohnfläche * m2-Miete)
+
Mieten aus Garage/Stellplatz
+
Bewirtschaftungskosten
+
Verwaltungskosten-Pauschale
+
Instandhaltungs-Pauschale
-
Mietausfall-VVagnis
=
Nettomietertrag aus Wohnungen/Jahr
+
Mieterträge aus Gewerbeflächen (Gewerbefläche * m2-Miete)
-
Bewirtschaftungs- und Instandhaltungskosten für Gewerbefläche
=
Nettomietertrag aus Wohnungen und Gewerbe
-
Abzug der auf Bodenwert anfallenden Verzinsung
=
Ertrag, der auf das Gebäude entfällt, kapitalisiert mit Vervielfältiger gem.
Ross'scher Formel (wie WertV98)
=
Gebäude-Ertragswert
+
Bodenwert
=
Ertragswert
Der
Sachwert wird als der Wert angesehen, der bestimmt ist durch
1.
die Baukosten
als „Normalherstellkosten“, reduziert um die Abschreibungen
2.
den Preis des
Grundstückes ohne Wertminderung
Bei der Sachwert-Ermittlung handelt es sich um ein technisches Verfahren, bei dem unter Anrechnung des Rauminhaltes des Gebäudes und der gewöhnlichen Herstellkosten (Zeitwert) der Neuwert zu heutigen Herstellkosten ermittelt wird. Durch die Wertminderung für Abnutzung ergibt sich der Zeitwert des Gebäudes. Durch Addition des Bodenwertes, der Außenanlagen und besonderer technischer Einrichtungen ergibt sich der Sachwert.
Maßgebend
für die Höhe des Sachwertes sind Rauminhalt und die Höhe der
Normalherstellkosten pro Kubikmeter umbauten Raumes. Die Normalherstellkosten können
hilfsweise anhand einer separaten Programmfunktion errechnet werden. da die
Normalherstellkosten auch regional abweichen, sollte dieser Wert auch unter Berücksichtigung
der örtlichen Verhältnisse angesetzt werden.
Es
ist darauf zu achten, ob in den Normalherstellkosten bereits die Baunebenkosten
enthalten sind. Die Baunebenkosten werden programmseitig separat
hinzugeschlagen. Deshalb sind die Normalherstellkosten ohne Baunebenkosten im
Programm anzusetzen.
Berechnungsschema
für den Sachwert
:
Berechnung
der Herstellkosten zum Neuwert
+
umbauter Raum (m3) multipliziert mit Normalherstellkosten zum Neuwert (EUR/m3)
+
Neuwert besonderer Gebäudeteile
=
Herstellkosten zum Neuwert
+
Bau-Nebenkosten
+
Architektenhonorar (nach HOAI Zone 3) in % von Herstellkosten zum Neuwert
+
Sonstige Nebenkosten (Ingenieur/Behörden/Notar) pauschal 5%
=
Gesamt-Herstellkosten zum Neuwert einschl. Baunebenkosten
-
Abzug für technische Wertminderung
-
Wertminderung gem. Formel (wie Tabelle in WertV98)
=
Herstellkosten zum Zeitwert
-
Abzug weg.
Baumängel
=
Sachwert
Der
Verkehrswert wird zwar definiert in § 194 Baugesetzbuch als Preis, der im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und
der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Diese
Definition ist nach Ansicht des Autors reichlich Theorie, denn Immobilien sind
keine fungiblen Werte wie z.B. Pfandbriefe, sondern jedes Grundstück ist
einmalig. Ein Preis für ein Grundstück ist nur zum Zeitpunkt des Verkaufs
bekannt und danach bereits wieder ein veralteter Wert. Deshalb meinen wir, daß
der Verkehrswert für die Bewertung einer Immobilie zu bestimmen ist in
Anbetracht von Ertragswert und Sachwert, wobei der Nutzungs-Charakter die
Gewichtung zwischen beiden Werten bestimmt, sowie unter Berücksichtigung der örtlichen
Marktkenntnis des Gutachters.
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